Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist auf höchstens 20 Personen beschränkt.
Unsere Ausbildungslehrgänge finden statt, wenn die Mindestanzahl von 10 Teilnehmer/innen angemeldet ist.
Als Voraussetzung zur Zulassung zum Lehrgang sind erforderlich:
Abschluss eines Bachelorstudiums, Masterstudiums oder Diplomstudiums
Nachweis einer Studiumsgleichwertigen Ausbildung
Nachweis einer erfolgreiche abgelegten Berufsausbildung und ausreichend facheinschlägige Berufserfahrung
Nachweis der persönlichen Qualifikation aufgrund beruflicher Tätigkeit, Erfahrungen und persönlicher Leistungen