Dieser Lehrgang ist so angelegt, dass Kernkompetenzen hinsichtlich der fachlichen Qualifikation zur Ausübung von Mediation im Sinne des österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetzes nach erfolgreicher Absolvierung bescheinigt werden kann. Als Absolvent/in sind Sie somit in der Lage, folgende Kriterien eines professionellen Mediationsverfahrens zu erfüllen:- Die Konfliktsituationen adäquat analysieren und das Verfahren entsprechend strukturieren.
- Geeignete Methoden, Techniken und Instrumente in Bezug auf die Konfliktlösung effektiv anwenden.
- Lösungsorientierte Klärungs- und Konfliktgespräche fachkundig führen.
- Das Mediationsverfahren sachgerecht und
ohne Druck oder Anwendung manipulativer Techniken parteienorientiert
leiten.
- Eigene Annahmen den Konfliktfall betreffend bewusst wahrnehmen und umfassend abklären.
- Ein den Konfliktparteien zugewandtes empathisches Zuhören anwenden.
- Ein neutrales und allparteiliches Verhalten in Bezug auf den Verhandlungsprozess gewährleisten.
- Die Eigenverantwortung der Parteien hinsichtlich der Konfliktlösung einfordern und den diesbezüglichen Prozess der Selbstbemächtigung entsprechend unterstützen.
- Vorhandene Machtungleichgewichte erkennen und angemessen ausgleichen.
- Konflikte konstruktiv und zukunftsorientiert begleiten.
- Das Kriterium der freiwilligen Teilnahme der Parteien entlang der gesamten Verfahrensdauer gewährleisten.
- In achtsamer Haltung als Mediator/in agieren.
- Vertraulichkeit als unabdingbare Notwendigkeit im Verfahren sicherstellen.
- Das Ziel realisierbarer, allseits nutzvoller Vereinbarungen zwischen den Parteien nicht aus den Augen verlieren und bei der
- Erzielung dieser Vereinbarungen unterstützen.